Kosten
Die Drachenreiter - Praxis für integrative Lerntherapie kooperiert mit mehreren Jugendämtern. Daher besteht die Möglichkeit, dass die Lerntherapie nach § 35a SGB VIII durch das zuständige Jugendamt finanziert wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Kostenübernahme muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden und erfordert in der Regel eine kinder- und jugendpsychiatrische und / oder schulpsychologische Diagnostik sowie eine Beurteilung durch die jeweilige Schule.
Es besteht zudem die Möglichkeit, die integrative Lerntherapie privat zu finanzieren. Die Kosten hierfür richten sich nach dem aktuellen Fachleistungsstundensatz für integrative Lerntherapie des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
Für weitere Fragen sprechen Sie uns gerne an.